Beitrag
- Verbindung zum Prüfdienst
- Darstellungsform und Redaktionsstimme bestimmen
- Protokoll schreiben
- Fassung im Internet Archive sichern
Prüfkategorien
Maßstab
Grundlage sind § 19 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (Sorgfalt, Prüfung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit) und die Programmgrundsätze der Rundfunkstaatsverträge: Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung des Verfassers zu kennzeichnen. Analysen und Kommentare dürfen werten; geprüft werden dort nur Tatsachenbehauptungen und die Kennzeichnung.
Die Prüfung ist eine Lesehilfe und keine Rechtsberatung. Das Protokoll wird von einem Sprachmodell erstellt und kann irren. Ob eine Beschwerde eingereicht wird, entscheidest du nach eigener Kontrolle jeder Fundstelle.