Ein neues AfD-Gutachten - und was daraus folgt
Ohne Befund
Als gekennzeichnete Analyse darf der Beitrag einordnen und werten. Die geprüften Stellen sind zugeordnet oder stützen sich auf Belege im Text; textintern belegbare Verstöße gegen Zitattreue oder Logik sind nicht zu erkennen.
Markierte Stellen (1)
01 · Niedrig · Motiv als Tatsache · Grenzfall
„Wohl auch, weil die SPD offenbar versucht, ihren Koalitionspartner nicht zu verprellen.“
Ein Motiv der SPD wird genannt, aber nur vermutend. Es steht ohne Quelle da.
Grundlage: Sorgfalt: Prüfung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit, § 19 Abs. 1 MStV, § 8 Abs. 2 NDR-Staatsvertrag
Verteidigung der Redaktion
"Wohl" und "offenbar" kennzeichnen eine Einschätzung des Autors, und in einer Analyse ist das zulässig. Die Vermutung ist politisch plausibel.
Korrektur: Optional eine Quelle nennen oder die Vermutung ausdrücklich als Einschätzung des Autors kennzeichnen.
Was sauber ist
- Die Gattung ist als Analyse gekennzeichnet; Wertungen sind dort zulässig.
- Das Gutachten und seine Aussagen sind der GFF und Moini zugeordnet (indirekte Rede, Zitate).
- Die GFF wird in einem eigenen Infokasten eingeordnet und ihre Finanzierung durch Spenden wird genannt.
- Es kommen Stimmen aus mehreren Lagern zu Wort: Lindh, Winkelmeier-Becker, Bünger, Brandner und Dobrindt.
- Die Gutachter-Kritik am Verfassungsschutz und die Einschränkung, dass keine generelle Ablehnung der parlamentarischen Demokratie nachweisbar sei, werden wiedergegeben.
- Die abschließende Einordnung, das Gutachten habe keine direkten rechtlichen Auswirkungen, ist als Analyse zulässig und wird im Text begründet.